2. Wählen Sie die Bestattungskonditionen
Feuerbestattung in Köln
ohne Trauerfeier
- Solider, schlichter Sarg (Nadelholz) in Standardgröße
- Kissen, Decke und Sterbetalar
- Abholung am Sterbeort in Köln
- Einbetten und hygienische Versorgung des Verstorbenen
- Benutzung der Kühlräumlichkeiten
- Überführung zum Krematorium Köln
- Schlichte Schmuckurne
- Überführung der Urne zum Friedhof
- Übergabe der Urne an das Friedhofspersonal
- Beurkundung in Köln
- Benachrichtigung der Kranken- und Rentenversicherung
- Krematoriumsgebühren inkl. amtsärztlicher Untersuchung
Übersicht über die Friedhofsgebühren der Stadt Köln
Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen
- Freie Friedhofs- und Grabauswahl
- Individuelle Gestaltung und Pflege
- Mehrere Grabstellen und Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Einrichtung von Tiefgräbern
- Zwei Beisetzungen pro Grabstelle
- Erwerb zu Lebzeiten möglich
- Beerdigungen auch auf besonders gestalteten Grabfeldern mit Pflegeverträgen möglich.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren, in manchen Fällen von 30 Jahren vergeben
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Grabnutzungsrecht: 1.905,- €
Sargbeisetzung: 349,- €
Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung für Urnenbestattungen
- Rasenfläche mit verlegten Basisplatten (unbeschriftet)
- Pflege des Rasens durch die Friedhofsverwaltung
- Gräber werden der Reihe nach vergeben.
- Konkrete Gestaltungsvorgaben für Grabsteine
- Erwerb zu Lebzeiten nicht möglich
- Einzelgräber, eine Beisetzung pro Grabstätte
- Nutzungsdauer 20 Jahre, Verlängerung der Grabstätte ist nicht möglich.
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Grabnutzungsrecht: 1.899,- €
Sargbeisetzung: 337,- €
Baumgrabstätte für Urnenbestattungen
- Zwei Urnenbeisetzungen möglich
- Freie Grabauswahl am Baum
- Keine Pflegeverpflichtung
- Erwerb zu Lebzeiten und Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren vergeben.
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Grabnutzungsrecht: 1.536,- €
Sargbeisetzung: 334,- €
Anonyme Urnengrabstätte
- Rasenfläche mit einem zentralen Denkmal
- Pflege durch die Friedhofsverwaltung
- Keine Kennzeichnung einzelner Gräber
- Beisetzung ohne Hinterbliebene
- Kein Grabschmuck auf der Rasenfläche
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Grabnutzungsrecht: 1.536,- €
Sargbeisetzung: 176,- €
Naturwald für Urnenbeisetzungen
- Beisetzung in einem naturbelassenen Waldstück am Ostfriedhof
- keinerlei Pflege des Waldstücks, keine befestigten Wege
- Sammelbeisetzungen ohne Denkmal, ohne Grabkennzeichnung, keine Grablichte möglich
- Beisetzung mit oder ohne Hinterbliebene
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Bestattung ohne Angehörige: 226,- €
Bestattung mit Angehörigen: 374,- €
Stand 6/2021, ohne Gewähr
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Feuerbestattung mit Trauerfeier
mit der Urne in Köln
- Solider, schlichter Sarg (Nadelholz) in Standardgröße
- Kissen, Decke und Sterbetalar
- Abholung am Sterbeort in Köln
- Einbetten und hygienische Versorgung des Verstorbenen
- Benutzung der Kühlräumlichkeiten
- Überführung zum Krematorium Köln
- Schlichte Urne
- Überführung der Urne zum Friedhof
- Dekoration in der Trauerhalle eines Kölner Friedhofs mit anschließender Übergabe der Urne an das Friedhofspersonal
- Musikalische Begleitung (Abspielgerät)
- Grabkreuz/Grabtafel
- Urnenkränzchen (Blumen der Saison)
- Beurkundung in Köln
- Benachrichtigung der Kranken- und Rentenversicherung
- Krematoriumsgebühren inkl. amtsärztlicher Untersuchung
Übersicht über die Friedhofsgebühren der Stadt Köln
Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen
- Freie Friedhofs- und Grabauswahl
- Individuelle Gestaltung und Pflege
- Mehrere Grabstellen und Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Einrichtung von Tiefgräbern
- Zwei Beisetzungen pro Grabstelle
- Erwerb zu Lebzeiten möglich
- Beerdigungen auch auf besonders gestalteten Grabfeldern mit Pflegeverträgen möglich.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren, in manchen Fällen von 30 Jahren vergeben
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Grabnutzungsrecht: 1.905,- €
Sargbeisetzung: 349,- €
Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung für Urnenbestattungen
- Rasenfläche mit verlegten Basisplatten (unbeschriftet)
- Pflege des Rasens durch die Friedhofsverwaltung
- Gräber werden der Reihe nach vergeben.
- Konkrete Gestaltungsvorgaben für Grabsteine
- Erwerb zu Lebzeiten nicht möglich
- Einzelgräber, eine Beisetzung pro Grabstätte
- Nutzungsdauer 20 Jahre, Verlängerung der Grabstätte ist nicht möglich.
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Grabnutzungsrecht: 1.899,- €
Sargbeisetzung: 337,- €
Baumgrabstätte für Urnenbestattungen
- Zwei Urnenbeisetzungen möglich
- Freie Grabauswahl am Baum
- Keine Pflegeverpflichtung
- Erwerb zu Lebzeiten und Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren vergeben.
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Grabnutzungsrecht: 1.536,- €
Sargbeisetzung: 334,- €
Anonyme Urnengrabstätte
- Rasenfläche mit einem zentralen Denkmal
- Pflege durch die Friedhofsverwaltung
- Keine Kennzeichnung einzelner Gräber
- Beisetzung ohne Hinterbliebene
- Kein Grabschmuck auf der Rasenfläche
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Grabnutzungsrecht: 1.536,- €
Sargbeisetzung: 176,- €
Naturwald für Urnenbeisetzungen
- Beisetzung in einem naturbelassenen Waldstück am Ostfriedhof
- keinerlei Pflege des Waldstücks, keine befestigten Wege
- Sammelbeisetzungen ohne Denkmal, ohne Grabkennzeichnung, keine Grablichte möglich
- Beisetzung mit oder ohne Hinterbliebene
Übersicht über die städtischen Gebühren:
Trauerhallengebühr (1/2 Stunde): 198,- €Bestattung ohne Angehörige: 226,- €
Bestattung mit Angehörigen: 374,- €
Stand 6/2021, ohne Gewähr
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* Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Aufgrund besonderer Umstände können Zusatzkosten durch Mehraufwände entstehen. Alle Kosten durch Dritte werden Ihnen mit Beleg weiterberechnet.